
Karsli darf als Antisemit bezeichnet werden

Düsseldorf (AFP)
Der fraktionslose NRW-Landtagsabgeordnete Jamal Karsli darf des Antisemitismus beschuldigt werden. Vor dem Landgericht Düsseldorf scheiterte Karsli mit Klagen gegen den jüdischen Zentralratspräsidenten Paul Spiegel und dessen Stellvertreter Michel Friedman. Beide hatten Äußerungen Karslis als antisemitisch bezeichnet beziehungsweise mit der Nazi-Diktatur in Verbindung gebracht. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Wertungen von Spiegel und Friedman seien keine willkürliche Schmähkritik, da sie "nicht gänzlich haltlos oder aus der Luft gegriffen" seien.
Der frühere Grünen-Politiker Karsli hatte vorübergehend der Düsseldorfer FDP-Landtagsfraktion unter deren Ex-Chef Jürgen Möllemann angehört, das Gremium aber nach Protesten aus der FPD-Spitze wieder verlassen. Auslöser von Karslis Streit mit dem Zentralrat waren Äußerungen des syrischstämmigen Deutschen über den Einfluss einer "zionistischen Lobby" auf "den größten Teil der Medienmacht in der Welt". Friedman hatte daraufhin unter anderem erklärt: "Er hat die jüdische, zionistische Lobby und ihren Welteinfluss kritisiert, und da sind wir wirklich mitten im Dritten Reich." Auch Spiegel sagte in einem Interview: "Ich glaube, die FDP müsste von selbst darauf achten, dass sie niemanden in ihren Reihen hat, der durch antisemitische Äußerungen aufgefallen ist."
Die daraufhin von Karsli erhobenen Klagen wies die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Gerichts nun mit der Begründung zurück, eine öffentliche Auseinandersetzung zu einem Thema von öffentlichem Interesse müsse grundsätzlich jeder hinnehmen, der sich wie Karsli "in diesem Bereich öffentlich äußere und durch seine Verhaltensweise die Kritik Andersdenkender" herausfordere. Es sei nicht entscheidend, ob die Äußerungen Friedmans und Spiegels unangemessen, übertrieben oder gänzlich falsch seien. Ausschlaggebened sei vielmehr, ob sie "die äußerste Grenze zur Diffamierung überschritten". Dies sei jedoch nicht der Fall. Karsli kündigte an, er werde die Entscheidung "gründlich prüfen" und möglicherweise in die Berufung gehen.

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